FWG Dierdorf e.V.
Freie Wählergruppe Dierdorf e.V.

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Nachruf Dieter Buhr


FWG Dierdorf wählt neuen Vorstand


Der neue Vorstand von links nach rechts: Michael Seidel, Daniela aus den Erlen, Rolf Scheyer, Rainer aus den Erlen


Die FWG Dierdorf traf sich am 23.09.2022 zur Mitgliederversammlung.

Daniela aus den Erlen eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden.

Nachdem Kassierer und Kassenprüfer ihren Bericht vorgetragen hatten, erteilte die Mitgliederversammlung dem Vorstand die Entlastung.

Anschließend wurde der Vorstand neu gewählt.

Daniela aus den Erlen als 1. Vorsitzende, Rolf Scheyer als Schriftführer sowie Michael Seidel als Kassenwart wurden in ihren bisherigen Ämtern bestätigt.

Als Neuzugang im Vorstand wurde Rainer aus den Erlen zum 2. Vorsitzenden gewählt.


Nach ausgiebigen politischen Diskussionen beendete die Vorsitzende die Versammlung und bedankte sich bei den Anwesenden für ihr zahlreiches Erscheinen.


Ausbaubeiträge abschaffen!

Zum bevorstehenden Ende der Beitragsveranlagung für die Sanierung von Straßen muss auch beraten und festgelegt werden, wie die Bürger, die bereits Beiträge gezahlt haben, eine Erstattung erhalten.

Bei der Gesamtbetrachtung ist zu unterscheiden:

1. „Erschließungen“ stehen nicht in der Diskussion. Eine Erschließung ist die erstmalige Herstellung einer Straße zu / innerhalb einem Neubaugebiet durch eine Gemeinde, sowie die Versorgung mit Wasser- und Abwasserleitung, Strom, Straßenlaternen, ggf. Kabel für Internetzugang, Gehwege, usw. Hierfür zahlen die angeschlossenen Grundstücksbesitzer 90 Prozent aller Kosten. Da in den Fällen i.d.R. durch einen Bebauungsplan Ackerfläche zu Bauland wird, ist diese Kostenbeteiligung auch nachvollziehbar. Die Bebauung kann erst erfolgen, wenn die Erschließung erfolgte. Es überwiegen die Vorteile der Grundstücksbesitzer.

2. Anders ist es mit der Sanierung von Straßen in einer bereits bebauten Ortslage, die aber auch als Erschließung durchgeführt werden kann. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich eine Erschließung vorliegt. Dafür gibt es gesetzliche Regeln. Aber die Kommunen bedienen sich hier oft einer haltlosen Argumentation, legen gesetzliche Vorgaben zu Lasten der Bürger aus, und setzen Erschließungs­beiträge an, statt die niedrigeren Ausbaubeiträge.

Für den Bürger steht eine schwerwiegende Entscheidung an, ob er unter dem Kostenrisiko mit Widerspruch vor den Kreisrechtsausschuss zieht, oder sogar vor Gericht. Gezahlt hat er dann schon! Rechte an der Straße erwirkt er nicht, die Straße geht in öffentliches Eigentum über und sie steht damit jedermann zur Nutzung frei.

Ein weiteres Problem: Meist schon kurz nach der Widmung für den Straßenverkehr werden in die neu hergestellte Straße durch unterschiedliche Versorgungsträger wieder Löcher und Gräben gezogen, die Straße hat danach schon wieder Flick­stellen, die im schlimmsten Fall nicht nach den anerkannten Regeln verdichtet und geschlossen werden. Meist hat dies Absackungen zur Folge, und die Straße leidet ab sofort. Es gibt in der Stadt und Verbandsgemeinde Dierdorf hunderte solcher Problem-Baustellen. Der gesamte Verkehr -bis hin zu Schneeräum­fahrzeugen- trägt dazu bei, dass der Straßenkörper oft nach 30 Jahren wieder erneuert werden muss. Nach dieser Zeit werden nach dem geltenden Recht die Anlieger auch wieder veranlagt, und müssen wieder zahlen.

3. Mit den Ausbaubeiträgen zahlt der Anlieger:

  • Kosten der Architekten - von der Planung bis zur Bauleitung - verursachen ca. 15 bis 18 Prozent der Kosten in diesem Bereich.
  • Ausbau der alten Materialien und die Entsorgung auf geeigneten Deponien, dazu zählt auch pechhaltiges Material (wurde früher zur Herstellung der Oberfläche verwendet, ist aus heutiger Sicht aber Sonderabfall)
  • Das Füllmaterial (Frostschutz) für den Unterbau und die Deckschicht, sowie die Tragschicht (Pflaster oder Asphalt)
  • Materialien für die Gehsteige und behindertengerechte Bordsteinabsenkungen
  • Planung und Anbringung ausreichender Beleuchtung, und Planung und ggf. Erneuerung von Wasserleitungs-Hausanschlüssen, Regenwasser- und Abwasserkanälen (Auch dafür können zusätzlich weitere Beitragsveranlagungen auf die Anlieger zukommen.)
  • Alle sonstigen Kosten bis zur Vermessung der neu hergestellten Straße

4. Zudem fallen Kosten für die Anbindung und Anpassung der Grundstücks­einfahrten an, die jeder Anlieger auf eigene Rechnung selbst erledigen lassen muss.

Die Grundformel bei der Berechnung der Ausbau-Beiträge ist: Je weniger die Straße vom Durchgangsverkehr benutzt wird, desto höher liegt der Beitragssatz der Anlieger. Bei Gemeindestraßen mit überwiegend Anliegerverkehr ergibt sich dadurch oft ein Verhältnis von 70 Prozent Anlieger zu 30 Prozent Gemeinde. Entsprechend werden dann die Kosten aufgeteilt, und berechnet. Für die Zahlung hat der Anlieger dann meist nur 1 bis 3 Monate Zeit. Kreis-, Landes - und Bundesstraßen unterliegen anderen Betrachtungsweisen, die Zahlung der Anlieger ist wegen der höheren Verkehrsdichte hier teils erheblich niedriger.

Die Mehrheit der politischen Parteien im Rheinland-Pfälzischen Landtag hat schon erklärt, sich für die Abschaffung der Ausbaubeiträge stark zu machen, während die SPD bei dem „bewährten Modell“ der Ausbaubeiträge bleiben möchte.

Die FWG ist leider noch nicht im Landtag vertreten. Wir setzen uns aber für eine gerechte Zukunftslösung ein. Es gibt verschiedene Denkansätze dafür. Hier nur ein Beispiel von vielen möglichen: Anlieger, die bereits Ausbaubeiträge für Ihr Grundstück bezahlt haben, werden über eine Reduzierung oder den völligen Wegfall der Grundsteuer bis zur gezahlten Höhe der Ausbaubeiträge entlastet.

Wir bitten hier aber auch ausdrücklich um Ihre Meinung! Machen Sie Gebrauch davon, und schreiben Sie uns.

Kurvenverbreiterung der Königsberger Straße

Nach dem Abschluss der dringend notwendigen Verbreiterung des Kurvenbereichs der Königsberger Straße bleibt ein altes Problem: bei jedem Abladen von PKWs vor dem Autohaus staut sich der Verkehr zurück, ztw. bis in den Kreisel. Hier sollte das Abladen in den Bereich der Königsberger Straße verlegt werden, der parallel zur Neuwieder Straße verläuft und das mit einem ausreichenden Abstand zum Kurvenbereich.
Abladen von PKWs behindert fließenden Verkehr
Nachdem die FWG wegen der nicht sachgemäßen Ausführung der Anschlüsse vom alten zum neuen Straßenbelag die Stadt angeschrieben hatte, wurde zwar Abhilfe geschaffen, die neuen Oberflächen weisen dennoch Mängel auf (nächstes Bild), die in einigen Jahren durch Nutzung der Straße deutlich zunehmen werden (übernächstes Bild).
Belagsanschluss
Schlecht ausgeführter Belagsanschluss nach Jahren
Der von der Stadt abgenommene Anschluss an den Wirtschaftsweg:
Schlecht ausgeführter Belagsabschluss zum Wirtschaftsweg

Multifunktionsgelände als Freizeiteinrichtung neben Stadtpark
Foto der Stelle für das Multifunktionsgelände

In einer kurzen Bauzeit konnte der vom Stadtrat Dierdorf beauftragte Bau der Anlage fertiggestellt werden.

Der veranschlagte Kostenrahmen konnte durch unsere intensiven Bemühungen auch eingehalten werden.

Jetzt stehen den Bürgern, Kindern und Jugendlichen hier am alten Sportplatz und in Nähe zum Schlossgarten diverse Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten auf einer großzügigen Fläche zur Verfügung.

Artikel zur VG-Ratsitzung vom 28.09.2017

Auf Antrag der FWG-Fraktion hat der Rat zu einer möglichen, freiwilligen Fusion zwischen den Verbandsgemeinden Dierdorf und Puderbach diskutiert. Grundlage war der VG-Ratsbeschluss in der Sitzung am 8.12.2016. Der VG-Rat hatte nach ausführlicher Diskussion beschlossen, in einer Arbeitsgruppe (evtl. in Zusammenarbeit mit der VG Puderbach) die Grundlagen für eine Fusion zu bewerten. In der Sitzung vom 28.9.17 stellte die FWG die Frage nach Ergebnissen aus den internen Recherchen der Verwaltung, und warum es zu der Arbeitsgruppe gar nicht gekommen ist? Bürgermeister Rasbach antwortete, dass nach Gesprächen im Mai 2017 mit dem Ministerium klar wurde, dass eine Gebietsänderung derzeit nicht besteht, und dass er daraufhin alle "Arbeiten an der Grundlagenerfassung sofort eingestellt hat".

CDU, SPD und FDP sehen hier auch keinen Bedarf, wollen die weitere Grundlagenerfassung stoppen und streben auch keine Fusion an, weil die VG Dierdorf wirtschaftlich gut aufgestellt ist, und insofern den Ausnahmetatbestand erfüllt. Wir (FWG) haben argumentiert, dass die Vertreter des Ministeriums befürworten, dass die VG Dierdorf sich schon jetzt mit einer freiwilligen Fusion auseinandersetzt, (Puderbach hat mit ca. 15.000 Einwohnern keinen Fusionsbedarf) und dass immerhin bei einer Fusion je VG 1 Million Euro fließen, und man mit weiteren großzügigeren Förderungen bei Projekten rechnen kann. Eine mögliche Zusammenarbeit der Verwaltungen mit dem Ziel von Kosteneinsparungen ist doch das mindeste, was man zumindest gedanklich anstoßen kann. Überdies muss natürlich das Ziel sein, Kundennähe durch Bürgerbüros in beiden Standorten sicherzustellen! Das Thema hat auch Einfluss auf den Raumbedarf des in der Diskussion stehenden Neubaus, bzw. die Sanierung des Rathauses (plus Anbau). Ein Anbau würde ggf. nicht notwendig, und die Sanierung entsprechend preiswerter.

Das Geld muss dringend bei den Kommunen bleiben, die - bei entsprechend schlechter Kassenlage - sonst vom Land gezwungen werden, an der Steuerschraube zu drehen, und z.B. Grundsteuer und Gewerbesteuer zu erhöhen (wenn das nicht ausgeschöpft wird, gibt es keine Zuschüsse zu Projekten).

Als Fazit haben wir gesagt: Alles was der Bürger will, ist eine möglichst einfache, unbürokratische, kostengünstige und Service- orientierte Verwaltung, die für ihn dann da und erreichbar ist, wenn er sie braucht. Und da denkt der Bürger von z.B. Raubach nicht anders als der Bürger von z.B. Großmaischeid! Und weiter: "Wir sollten uns über Parteigrenzen hinweg auf den Weg machen und die mögliche Zusammenarbeit der Verwaltungen ergebnisoffen prüfen, um fundiert im Rat reden zu können: Nichts tun ist für die FWG keine Alternative". Alle anderen Parteien haben sich in Statements dagegen ausgesprochen, und wollen den jetzigen Status beibehalten. Genauso wurde dann auch der Beschluss gefasst, außer 2 Gegenstimmen der FWG.

Konstituierende VG-Rats-Sitzung der VG Dierdorf am 03.07.2014

Die konstituierende Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Dierdorf fand am 03.07.2014 in der Verbandsgemeinde statt. Zunächst verpflichtete Bürgermeister Rasbach die anwesenden Ratsmitglieder per Handschlag und wies auf verschiedene Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder hin. Danach ehrte der Bürgermeister langjährig kommunalpolitisch tätige Ratsmitglieder und überreichte jeweils eine Urkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz und ein Weinpräsent. Als FWG-Mitglied wurde Rolf Scheyer für 20 Jahre Tätigkeit geehrt.

Anschließend wurden die Beigeordneten in öffentlicher Sitzung mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt. Zu erwähnen ist hier noch, dass CDU-Mitglied Volker Hoffmann auf Grund seines Urlaubs nicht an der Sitzung teilnahm. Für die Wahl zur 1. Beigeordneten schlug die CDU Frau Martina Jungbluth vor. 25 Ratsmitglieder stimmten mit ja, es gab eine Nein-Stimme und 1 Enthaltung. Danach erfolgte die Ernennung von Frau Jungbluth. Nun stand die Wahl des weiteren (früher 2.) Beigeordneten an. Die SPD Fraktion schlug Guido Kern vor. Nach 25 Ja- und 2 Nein-Stimmen erfolgte die Ernennung durch Bürgermeister Rasbach. Nun stand die Wahl eines weiteren Beigeordneten (früher 3. Beigeordneten) an. Die FWG Fraktion schlug Helmut Neuer und die FDP-Fraktion Ratsmitglied Bernd Altmann vor. Dann folgte das überraschende Ergebnis: Auf Helmut Neuer entfielen 13 und auf Bernd Altmann 14 Stimmen. Danach erfolgte die Ernennung von Bernd Altmann.

Das Ergebnis spiegelt keinesfalls den Wählerwillen wieder, wenn man sich an das Ergebnis der letzten Kommunalwahlen erinnert:

FraktionSitze im VG-Rat
CDU12
SPD11
FWG3
FDP2

Hier wäre es wohl im Sinne der Bürger gewesen, wenn die FWG-Fraktion einen der drei Beigeordneten gestellt hätte.

Im Anschluss daran erfolgte einstimmig die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter in den Ausschüssen.

Folgende FWG Mitglieder sind gewählt:
(Stellvertreter in Klammern)

Haupt- und Finanzausschuss:
Dieter Buhr (Albert Hermann)

Bau- und Liegenschaftsausschuss:
Rolf Scheyer (Hans Joachim Schreiber)

Rechnungs- und Gemeinde­prüfungsausschuss:
Dieter Buhr (Rolf Scheyer)

Werksausschuss:
Rolf Scheyer (Dieter Buhr)

Schulträgerausschuss:
Albert Hermann (Dieter Buhr)

Jugend- und Sozialausschuss:
Margret Weyers (Albert Hermann)

Die CDU hat auf einen Sitz im Rechnungs- und Gemeindeprüfungsausschuss zugunsten der FWG verzichtet.

Danach erfolgte die Wahl der Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Abwassergruppe Holzbach“ sowie die Wahl eines Vertreters und eines Stellvertreters in die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein.

Zum Ende der öffentlichen Sitzung erfolgten einstimmig Auftragsvergaben hinsichtlich Trockenbau- und Elektroarbeiten sowie Lüftungsinstallationsarbeiten an der Hermann-Gmeiner-Schule Maischeid. Des Weiteren wurden einstimmig die Auftragsvergaben zur Beschaffung eines Vorausrüstwagens für die Feuerwehr Dierdorf sowie die Beschaffung von Atemschutzausrüstungen beschlossen.

(Dieter Buhr)

Ergebnisse der Kommunalwahlen

⇒ Ergebnisse der Kommunalwahlen in RLP

⇒ Fragen der Rhein-Zeitung zur Kommunalwahl 2014